Führerscheinklassen

Führerscheinklassen
B
Kraftfahrzeug mit:
zG max.3500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung
Anhänger mit zG max. 750kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750kg erlaubt wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500kg

Einschluss: AM,L

Alter: 18 Jahre
          17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

B96
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit 
Anhänger mit:
zG des Anhängers über 750kg
zG der Fahrzeugkombination über 3500kg,aber max. 4250kg

Bemerkung: Wir durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
                       Keine Prüfung,aber besondere Schulung erforderlich.

Alter: 18 Jahre
          17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)


BE
Kraftfahrzeug der Klasse B
mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
zG des Anhängers über 750kg,aber max.3500kg

Vorbesitz : Klasse B

Bemerkung: Keine Theorieprüfung erforderlich.
                       Praktische Prüfung muss sein!

Alter: 18 Jahre
          17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

B196
Ausweitung der Klasse B
auf Krafträder mit:
Hubraum max. 125 ccm
Leistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max.0,1 kW/kg

Bemerkung: Wir durch Zuteilung der Schlüsselzahl 196 erteilt.
                       Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

Mindestalter: 25 Jahre und seit 5 Jahren im Besitz der Klasse B

Achtung: Keine Aufstiegsprüfung zu A2 möglich!

B197

Automatikregelung: Die neue Schlüsselzahl B197

Neu ab 1. April 2021

Wegfall bzw. nachträgliche Streichung der Automatikbeschränkung
Wird oder wurde die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, kann die Automatikbeschränkung (SZ 78) entfallen oder nachträglich gestrichen werden, wenn


  • in der Fahrschule mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden und
  • bei einem anschließenden mindestens 15-minütigen Fahrtest in der Fahrschule die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachgewiesen werden.


Nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Fahrschule bei der Behörde wird die SZ 197 im Führerschein eingetragen.
Damit wird die Berechtigung dokumentiert, dass trotz der Prüfung auf einem Automatikfahrzeug im Inland und im Ausland Fahrzeuge mit Automatik- und mit Schaltgetriebe gefahren werden dürfen.



Mofa
Mofa: max.25km/h bbH,einsitzig,
           Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.

Alter: 15 Jahre

 AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
bbh max. 45 km/h
Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
Leitsung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leicht-Kraftfahrzeuge mit:
bbH max. 45 km/h
Hubrraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Leermasse max. 350kg

Alter: 15 Jahre

A1
Krafträder mit:
Hubraum max. 125 ccm
Leistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max.0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Räder:
Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45km/h
Leistung max. 15 kW

Einschluss: AM

Alter: 16 Jahre

A2
Krafträder mit:
Leistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Bemerkung: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse ,,A1'' nur praktische,
                       aber keine theoretische Prüfung erforderlich. 

Einschluss: AM , A1

Alter: 18 Jahre

A
Krafträder mit:
Hubraum über 50 ccm oder
bbH über 45km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Räder mit:
Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder
bbH über 45 km/h
Leistung über 15 kW

Bemerkung: Bei zweijährigem Vorbestiz der Klasse ,,A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Alter: 20 Jahre (bei Aufstieg von ,,A2" auf ,,A")
          21 Jahre (für Trikes)
          24 Jahre (für Krafträder beim Direkterwerb)
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